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5.1.2
Bedienung · InbetriebnahmeTriebfahrzeug aufrüsten
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Voraussetzungen
- Triebfahrzeug ist vorbereitet
1.Schlüsselschalter auf „1kN“ drehen.
Fahrzeugleittechnik wird hochgefahren (Daurer: ca. 1 min).HINWEIS:Wenn einzelne Komponente zusätzlich benötigt werden (z. B. Kompressor), muss der Schlüsselschalter auf Schlüsselschalter auf „1kN“ gedreht werden.2.Schalter auf den erforderlichen Betriebsmodus drehen.
HINWEIS:Die einzelnen Betriebsmodis sind im Kapitel „ Zentrale Bedienkonsole ZB +FR_ZB2“ beschrieben (siehe “Freigabe Betriebsmodis” auf Seite 70).3.Dienstbeleuchtungsschalter in die entsprechende Position drehen (Fahrzeugseite & Frontbeleuchtung).
An der gewählten Fahrzeugseite ( I / II ) wird die entsprechende Frontbeleuchtung eingeschaltet.Die entsprechende Pultaktivierung für das ETCS wird eingestellt.4.Ggf. Mit der Leuchtdrucktaster die Rangierbeleuchtung wählen.
5.Leuchtdrucktaster „0“ betätigen.
Lampentest wird durchgeführtFührerstand ist übernommen.ACHTUNG:Die ETCS-Bremsprobe dient ausschliesslich der Kontrolle. Für den eigentlichen Fahrbetrieb ist diese Bremsprobe nicht zulässig. Vor Fahrtbeginn muss zwingend eine Bremsprobe durchgeführt werden. (siehe Kapitel 5.1.4 "Bremsprobe im Stillstand")& (siehe Kapitel 5.1.5 "Bremsen auf Wirkung")6–7.Bei Bedarf den Vorratsbehälter füllen.
Ggf. Schlüsselschalter auf „1kN“ drehen.
Leuchtdrucktaster „Kompressor“ starten.
Vorratsbehälter wird gefüllt.8.ETCS-Display mit der Betätigung der beiden Taster „ Drücke hier 1/2“ und „Drücke hier 2/2“ kalibrieren.
9.Hauptluftleitung = 5 bar
Vorratsbehälter = > 7 bar
ETCS-Display – Zugdaten eingeben
10.Leuchttaster ETCS betätigen.
ETCS - EBO/TCO Test wird durchgeführt.Die Prüfung ist abgeschlossen.11.Prüfung der Sicherheitssteuerung durchführen (siehe Kapitel 5.1.3 "Sicherheitssteuerung prüfen") .
ACHTUNG:Prüfung der Sicherheitsteuerung muss mindestens einmal pro Tag durchgeführt werden.12–13.Bremsprobe im Stillstand durchführen (siehe Kapitel 5.1.4 "Bremsprobe im Stillstand")
;Bremsprobe auf Wirkung durchführen (siehe Kapitel 5.1.5 "Bremsen auf Wirkung")
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